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InhaltVerpackungsholz im Gebrauch ("in use")
Um eine Verschleppung von Schadorganismen durch die Versendung von Verpackungen aus Holz zu unterbinden, hat die FAO einen weltweit gültigen Standard, den ISPM 15 (Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15) formuliert, dessen Inhalte im November 2005 in nationales deutsches Recht übernommen wurde ( PflanzenbeschauVO).
Hier finden Sie auf den unten verlinkten Seiten neben digitale Antragsunterlagen für phytosanitäre Kontrollen beim Import und Export von Waren mit Holzverpackungen auch alle Unterlagen zur Beantragung einer Registrierung Ihres Betriebes als IPPC Betrieb aber auch Unterlagen zur ggf. erwünschten Rückgabe Ihrer Registrierungsnummer.
Antrag zur IPPC Betriebsregistrierung, Checklisten für Betriebskontrollen, Rechtsgrundlagen Export von Waren mit Verpackungsholz auf Grundlage des IPPC ISPM 15 Import von Waren mit Verpackungsholz auf Grundlage des IPPC ISPM 15 |
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