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InhaltHolzimporte in die EU und in die Bundesrepublik DeutschlandHinweis: für Verpackungsholz im Gebrauch und bei Tropenhölzern gelten besondere Regelungen
Hier geht es zu den Rechtsgrundlagen Import von Rot- und Weißeichen genehmigungspflichtigDer Import von Rot- und Weißeichen aus den USA und aus Kanada ist wegen der Gefahr der Einschleppung des Verursachers der Eichenwelke (Pilz: Ceratocystis fagacearum (Bretz) Hunt) gemäß der Richtlinien 2000/29/EG und 77/93/EWG vorboten. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern belegt. Auf Antrag können Einfuhrgenehmigungen in Verb. mit den Entscheidungen 93/467/EWG und 2005/359/EG der Kommission erteilt werden.
Beantragung einer ImportbeschauEine "pflanzengesundheitliche Importkontrolle" können Sie über www.pgz-online.de beantragen. Die Handhabung von "PGZ-Online" können Sie in dieser Kurzinfo oder in der ausführlichen Darstellung nachlesen.
Tropenholz und Washingtoner Artenschutzabkommen
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