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Holzimporte in die EU und in die Bundesrepublik Deutschland

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Donnerstag, 23. Februar 2012 Impressum Kontakt Sitemap Glossar
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Holzimporte in die EU und in die Bundesrepublik Deutschland

Hinweis: für Verpackungsholz im Gebrauch und bei Tropenhölzern gelten besondere Regelungen

flag_eu Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Regelungen zur Einfuhr bestimmter Holzarten, in Form von Rundholz, Schnittholz bis hin zu Holzhackschnitzeln, in die "Europäische Union" und in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie hier   

Hier geht es zu den Rechtsgrundlagen


Import von Rot- und Weißeichen genehmigungspflichtig

Der Import von Rot- und Weißeichen aus den USA und aus Kanada ist wegen der Gefahr der Einschleppung des Verursachers der Eichenwelke (Pilz: Ceratocystis fagacearum (Bretz) Hunt) gemäß der Richtlinien 2000/29/EG  und 77/93/EWG vorboten. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern belegt. Auf Antrag können Einfuhrgenehmigungen  in Verb. mit den Entscheidungen  93/467/EWG   und  2005/359/EG der Kommission erteilt werden.

 

Beantragung einer Importbeschau

Eine "pflanzengesundheitliche Importkontrolle" können Sie über www.pgz-online.de beantragen.

Die Handhabung von "PGZ-Online" können Sie in dieser Kurzinfo oder in der ausführlichen Darstellung nachlesen.
Bei Fragen zum Programm oder zu den Antragsunterlagen  helfen wir Ihnen gerne weiter (Tel: 02261-7010-312)

 

Tropenholz und Washingtoner Artenschutzabkommen
Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES)

Ziel dieser Bestimmung ist der Schutz bestimmter frei lebender Tiere und Pflanzen vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Handel. Die zuständigen Behörden für die Kontrolle der Einfuhren sind die Zolldienststellen

Hier finden Sie weitere Informationen

 

Gebühren

Diese Link für Sie zu den Gebührentabellen

 

Übersicht der downloadbaren Dokumente



 

 

weiterführende/zusätzliche Infos

Ansprechpartner/innen

 
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