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Holzexporte in aussereuropäische Länder

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Donnerstag, 23. Februar 2012 Impressum Kontakt Sitemap Glossar
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Holzexporte in aussereuropäische Länder

Für den Export von Rundholz über Schnittholz bis hin zum Export eines kompletten Holzhauses in aussereuropäische Länder (außer der Schweiz) wird auf Antrag dann ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) ausgestellt, wenn die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbestimmungen eines Drittlandes dies vorschreiben und wenn in der Untersuchung kein Befall mit Schadorganismen festgestellt worden ist. Weitergehende  pflanzengesundheitlicher Bestimmungen des Drittlandes, in das die Ausfuhr erfolgen soll, müssen ebenso berücksichtigt werden. (§12Abs.1 & 3 Pflanzenbeschauverordnung)

 

Für Verpackungsholz
im Gebrauch
gelten
besondere Regelungen, welche
Sie hier finden

Regelungen für derzeit wichtige Rundholz- und Schnittholzexportländer finden Sie in diesen Links:
- China aaa Indien aaa Pakistanaa Türkei

Die Einfuhrvorschriften der hier nicht aufgeführten Länder finden Sie hier

 

Das für den Export vorgesehene Rundholz kann, je nach Vorschrift der Länder, mit den einsetzbaren Pflanzenschutzmitteln
- "Karate WG Forst", "Fastac Forst"  ( siehe hierzu auch das Merkblatt zur Spritzbehandlung)
- oder mit "ProFume" behandelt werden.

Für den Export, z.B. eines Holzhauses könnte dann ein "PGZ" ausgestellt werden, wenn es sich bei dem verwendeten Holz um  sogenanntes "kd"-Holz handelt (kd = Kiln drying) welches nachweislich 30 Min. mit 56°C Kerntemperatur behandelt wurde

 

Beantragung eines Pflanzengesundheitszeugnisses

Ein solches PGZ können Sie über www.pgz-online.de beantragen. Nach der erforderlichen Registrierung in diesem Programm können Sie Ihren Antrag an die Dienststelle "Nordrhein-Westfalen Forst" richten.

Die Handhabung von "PGZ-Online" können Sie in dieser Kurzinfo oder in der ausführlichen Anleitung nachlesen.
Bei Fragen zum Programm oder zu den Antragsunterlagen  helfen wir Ihnen gerne weiter:  Tel:  02261 - 7010 - 312

Gebühren

Diese Link für Sie zu den Gebührentabellen

Übersicht der downloadbaren Dokumente



 

 

weiterführende/zusätzliche Infos

Ansprechpartner/innen

 
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