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InhaltHolzexporte in aussereuropäische Länder
Regelungen für derzeit wichtige Rundholz- und Schnittholzexportländer finden Sie in diesen Links: Die Einfuhrvorschriften der hier nicht aufgeführten Länder finden Sie hier
Das für den Export vorgesehene Rundholz kann, je nach Vorschrift der Länder, mit den einsetzbaren Pflanzenschutzmitteln Für den Export, z.B. eines Holzhauses könnte dann ein "PGZ" ausgestellt werden, wenn es sich bei dem verwendeten Holz um sogenanntes "kd"-Holz handelt (kd = Kiln drying) welches nachweislich 30 Min. mit 56°C Kerntemperatur behandelt wurde
Beantragung eines PflanzengesundheitszeugnissesEin solches PGZ können Sie über www.pgz-online.de beantragen. Nach der erforderlichen Registrierung in diesem Programm können Sie Ihren Antrag an die Dienststelle "Nordrhein-Westfalen Forst" richten. Die Handhabung von "PGZ-Online" können Sie in dieser Kurzinfo oder in der ausführlichen Anleitung nachlesen. Gebühren Diese Link für Sie zu den Gebührentabellen Übersicht der downloadbaren Dokumente
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